Ungesunde Ernährung ist ein Hauptrisikofaktor für die Verbreitung nichtübertragbarer Krankheiten (NCD). Ernährungsberaterinnen gehören deshalb zu den zentralen Akteuren in der Prävention und Gesundheitsversorgung.
Vom Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen SVDE
Viele nichtübertragbare chronische Erkrankungen (NCD) können durch eine Veränderung des individuellen Lebensstils verhindert werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine ausgewogene, individuell angepasste Ernährungsweise – denn ungesunde Ernährung gehört zu den Hauptrisikofaktoren für die Verbreitung von chronischen Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Adipositas. Das zeigt, dass ErnährungsberaterInnen im Bereich nichtübertragbare Krankheiten NCD eine wichtige Rolle spielen. Prävention und Gesundheitsversorgung müssen interdisziplinär erfolgen. Unter anderem ist es von zentraler Bedeutung, dass professionell ausgebildete Ernährungsberater/innen SVDE möglichst frühzeitig in die Betreuung von Betroffenen eingebunden werden.
Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen sind befugt, gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 46 und 50a) Leistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 9b) zu erbringen. Nichtübertragbare und chronische Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes mellitus, Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas gehören zu den indizierten Leistungen.
Verordnungsformular für Ernährungsberatung