Zwischen der Mütter- und Väterberatung Kanton Bern und der Sektion Bern des Schweizerischen Hebammenverbandes besteht eine enge Zusammenarbeit. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll und ein Leitfaden regeln die Kooperation. Vor vier Jahren gingen die beiden Partnerorganisationen noch einen Schritt weiter und optimierten im Rahmen der Früherkennung von Kindeswohlgefährdung den Betreuungspfad. Entstanden ist ein standardisiertes Vorgehen für die Übergabe der Betreuung von Eltern und deren Neugeborenen bei komplexen Situationen sowie bei möglicher Kindeswohlgefährdung.
Vom Schweizerischen Hebammenverband
Sowohl Hebammen wie Mütter- und Väterberaterinnen begleiten Eltern und ihre Kinder nach der Geburt. Im Kanton Bern haben die beiden Berufsgruppen einen partnerschaftlichen Weg gefunden, der ihnen ermöglicht, Konflikte zu klären und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Treibende Kraft waren Marianne Haueter, Präsidentin der Sektion Bern des Schweizerischen Hebammenverbandes, und Luzia Häfliger, Geschäftsführerin der Mütter- und Väterberatung Kanton Bern. Vor gut zehn Jahren setzten sie sich ein erstes Mal zusammen.
Beide Berufsgruppen haben je einen klar definierten Kompetenzbereich, der sich in den ersten Lebenswochen des Kindes mit dem der anderen Berufsgruppe überschneidet. In einem Leitfaden klärten sie die Zuständigkeiten und definierten, was sie unter Zusammenarbeit verstehen. Zudem formulierten sie ein gemeinsames Bestreben: «Hebammen sowie Mütter- und Väterberaterinnen haben nach der Geburt das gemeinsame Ziel, den Eltern ein Netz anzubieten, das ihnen Orientierung, Sicherheit und Stärkung im Prozess des Mutter- und Vaterwerdens gibt.»
Verbindliche Zusammenarbeit
Schon bald setzten sich die Vertreterinnen der beiden Berufsgruppen erneut an einen Tisch, mit der Frage, wie verhindert werden kann, dass Risikofamilien durch die Netze fallen, denn Hebammen sind die ersten, die Risiken sehen können. Erneut wurden gemeinsame Regelungen entwickelt, welche die Begleitung von Eltern und deren Neugeborenen in komplexen Situationen erleichtern und helfen, eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die gemeinsame Übergabe in den Familien zu Hause. Weiter wurde beschlossen, dass frei praktizierende Hebammen mit dem Früherkennungsinstrument der Mütter- und Väterberatung1 arbeiten, das diese bereits 2012 in ihrer Organisation mit entsprechender Qualifizierung der Mütter-und Väterberaterinnen eingeführt hat. Mit den Einschätzungshilfen wird mittels eines Ampelsystems (grün, gelb, orange und rot) der Grad einer möglichen Kindeswohlgefährdung definiert. Mithilfe des sogenannten Entscheidungsbaums wird das weitere Vorgehen der Hebammen festgelegt.
Lesen Sie die Fortsetzung des Artikels von Anne-Marie Haller in der «Hebamme.ch» Nr. 4/2018 hier.