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E-Nummern

E-Nummern sind die kleinen Kobolde in der Produktion unserer Nahrung. Wenige Milligramm davon und sie verhelfen zu kalorienfreier Süsse, mehr Geschmack und frischer Farbe. Sie machen Lebensmittel knuspriger, haltbarer oder streichfähiger, und viele Produkte würde es ohne diese Stoffe gar nicht geben.

 

 

 

Von der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung SGE

 

 

Von Azorubin bis Zinkacetat oder von E100 bis E1521 – insgesamt sind 330 Zusatzstoffe in der Schweiz zugelassen. Weder die Nummern noch deren Stoffbezeichnung klingen nach Natürlichkeit und werfen beim Konsumenten Fragen auf: Was esse ich da eigentlich? Wozu braucht es diese Zusatzstoffe überhaupt? Und obwohl die Skepsis gross ist (rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung befürchtet gesundheitliche Risiken), gäbe es ohne diese Zusatzstoffe eine grosse Anzahl Produkte im Laden gar nicht zu kaufen. Beispielsweise kommt die gesamte Palette an Fertigprodukten kaum ohne E-Nummern aus. Oder Lebensmittel könnten ohne die kleinen E-Helfer nicht so lange haltbar gemacht werden.

 

Das E steht für Europa und soll aussagen, dass der Zusatzstoff von der EU zugelassen wurde. Er enthält damit quasi den offiziellen EU-Unbedenklichkeitsstempel und ist auch laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in den genehmigten Mengen und für den jeweils genannten Zweck gesundheitlich unbedenklich. Viele schrecken jedoch bereits bei Namen wie Polyethylenglycol zurück, weil es nach Frostschutzmittel und Chemie in Lebensmitteln klingt. Will der Hersteller im Zutatenverzeichnis auf einen allzu chemisch klingenden Ausdruck wie Polyethylenglycol verzichten, kann er alternativ auch dessen E-Nummer nennen, in diesem Fall E1521. Zusätzlich muss dieser im Verzeichnis auf jeden Fall einen Gattungsbegriff wie Farbstoff, Stabilisator oder Überzugsmittel mit aufführen. Damit kann sich der lebensmittelchemische Laie zumindest vage vorstellen, welche Aufgaben all die Zusatzstoffe in seiner Nahrung übernehmen.

 

Regelwerk der tausend Zahlen

 

Welche Zusatzstoffe in welchen Mengen zugelassen sind, darin hat sich die Schweiz weitgehend den Gesetzen und Verordnungen der EU angepasst. Für jede einzelne E-Nummer hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der EU wissenschaftliche Studien analysiert, um Höchstmengen für ganz bestimmte Lebensmittelgruppen festzulegen. Dieser Maximalwert richtet sich danach, wie gesundheitlich bedenklich der Stoff ist, wie viel für den jeweiligen Zweck notwendig ist und wie viel davon im Regelfall verzehrt wird. Die Zusatzstoffverordnung (ZuV) muss Zusatzstoffe ausdrücklich nennen und für einzelne Lebensmittelgruppen zulassen, ansonsten sind diese verboten.

 

 

Mehr zum Thema E-Nummern in der aktuellen Ausgabe von tabula:

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