Obwohl der Beruf Ernährungsberater/in in der Berufsordnung verankert wurde, ist die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater/in“ gesetzlich noch immer nicht geschützt.
Vom Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen SVDE
Um aufzuzeigen, dass es sich um gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen (nach KVV Art. 50a) handelt, hat die Generalversammlung dem privatrechtlich geschützten Label „Ernährungsberater/in SVDE“ zugestimmt. Das Label ist im Swissreg (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum – IGE) hinterlegt und entsprechend geschützt.
Wer darf das Label nutzen?
Aktivmitglieder des SVDE dürfen diesen geschützten Zusatz verwenden. Der Verband bürgt damit für deren „Gesetzeskonformität nach KVV Art. 50a“. Dies ist eine wichtige Dienstleistung des Verbands, denn dadurch wird Transparenz und schnelle Wiedererkennung für Ärzte, Arbeitgeber und Patient/innen geschaffen.
Das Label „Ernährungsberater/in SVDE“ signalisiert hohe Professionalität und Qualität: Denn neben der gesetzlich anerkannten Grundausbildung verpflichten sich Aktivmitglieder des SVDE zur Fortbildung sowie zur Einhaltung der Berufsordnung und haben Zugang zu Arbeitsmaterialien für eine einheitliche Prozessqualität.
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